
KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
Für die Menschen, die einen Bedarf an Psychotherapie haben, gibt es zwar ausreichend psychologische Psychotherapeuten in Deutschland, aber nicht genug Kassensitze für Psychotherapie. Psychotherapeuten müssen sich auf selten frei werdende Sitze bewerben - es dauert oft viele Jahre, bis eine der kostenpflichtigen Bewerbungen erfolgreich ist. Dann kann der Kassensitz für bis zu sechsstellige Summen erworben werden. Dabei handelt es sich um das Recht, durch den Kassensitz über die gesetzlichen Krankenkassen mit einer Krankenkassenkarte abrechnen zu dürfen.
Dies ist eine Privatpraxis, es ist keine Kassenzulassung vorhanden. Dennoch ist es meist möglich in einer Privatpraxis behandelt zu werden, in dem man mit einem "Kostenerstattungsverfahren" arbeitet. Denn es steht Ihnen zu, im Rahmen unseres Gesundheitssystems bei Bedarf eine Psychotherapie machen zu können.

KOSTENERSTATTUNG DURCHSETZEN
Bei einem Kostenerstattungsverfahren geht es insgesamt darum, der Krankenkasse nachzuweisen, dass einerseits die Notwendigkeit zur Behandlung einer psychischen Erkrankung vorliegt und andererseits kein Psychotherapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten in zumutbarem Zeitraum zu finden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenerstattung
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse melden und fragen was sie benötigen, um eine Kostenerstattung zu gewähren.
Wer sich nicht allein darum kümmern möchte, kann sich Unterstützung über eine Firma holen: Tepavi: www.tepavi.de
Deren Leistung ist kostenpflichtig, dafür haben sie eine 95% Erfolgsrate.

Kennenlerntermin
Bei einem ersten Termin zum Kennenlernen haben Sie oft noch keine Zusage Ihrer Krankenkasse zum Kostenerstattungsverfahren. Alle Kosten, die vor der Zusage entstehen, übernimmt Ihre Krankenkasse nicht.
Derzeit berechne ich den ersten Termin bezugnehmend auf einen Sprechstunden-Termin des EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit 56,33€. Dabei biete ich 50 statt 25 Minuten. Dabei geht es um
das Abklären des Vorliegens einer krankheitswertigen Störung, der diesbezüglichen Beratung und/oder Erörterung und ggf. dem Start der Einzelbehandlung.
Siehe https://www.kbv.de/tools/ebm/html/35151_2900173481748808324128.html
Die Bezahlung erfolgt vor Ort oder per Rechnung.

Berufsgenossenschaft
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Beihilfe
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